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Bekanntmachung.
Der höheren Bürgerschule zu Frankenhausen (Fürstenthum Schwarzburg-Rudol-
stadt), den Landwirthschaftsschulen zu Eldena und Schivelbein i. P. (FKönigreich
Preußen), sowie der Erziehungsschule des Dr. Schröter und des Dr. Pfeiffer zu Jena
(Großherzogthum Sachsen) ist provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer
Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aussichtsbehörde genehmigten
Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung
wohl bestanden haben.
Berlin, den 5. Oktober 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Bekanntmach ung.
Die höheren Bürgerschulen zu Clausthal und Eberswalde, sowie die Städiische
Handelsschule zu Frankfurt a. M. (Verzeichniß vom 23. März d. Is. S. 101, C. a.
an. I. 16, B. c. I. 5, C. a. bb. I.) sind eingegangen und ist daher die diesen Anstalten
zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähi-
gung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erloschen.
Die den höheren Bürgerschulen zu Mayen und Unna (C. a. aa. I. 29 und 23)
verliehene gleiche Berechtigung ist zurückgezogen worden.
Die dem Erziehungs-Institut des Dr. Hildenbrand zu St. Goarshausen (Ver-
zeichniß vom 23. März d. J. S. 116, I. b. 15) provisorisch zuerkannte Berechtigung ist
in Folge Ablebens des Inhabers erloschen.
Berlin, den 5. Oktober 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.