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an den Sitzen Unserer Kreisregierungen festzusetzen, und beauftragen Unsere Kreis-
regierungen, Kammern des Innern, die Einberufungen hienach zu veranlassen.
München, den 3. November 1881.
Ludwig.
rhr. v. Feilitzsch.
An Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
sämmtliche k. Kreisregierungen, x
Kammern des Innern, Der General-Secretär,
ergangen. Ministerialrath v. Schleretb#.