Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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an den Sitzen Unserer Kreisregierungen festzusetzen, und beauftragen Unsere Kreis- 
regierungen, Kammern des Innern, die Einberufungen hienach zu veranlassen. 
München, den 3. November 1881. 
Ludwig. 
rhr. v. Feilitzsch. 
An Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
sämmtliche k. Kreisregierungen, x 
Kammern des Innern, Der General-Secretär, 
ergangen. Ministerialrath v. Schleretb#.