Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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welchem der Gang der Verhandlung, die gutachtlichen Aeußerungen des Eisenbahnrathes 
und gegebenen Falls die Anschauungen der Minderheit zu entnehmen sind. 
Jedes Mitglied ist berechtigt, eine schriftliche Begründung seiner Anschauung dem 
Protokolle beizugeben. 
S. 8. 
Die Mitglieder des Eisenbahnrathes üben ihre Funktion als Ehrenamt. 
Die nicht in München wohnenden Mitglieder erhalten behufs Theilnahme an den 
Sitzungen freie Hin= und Rückfahrt in beliebiger Wagenklasse auf den bayerischen Staats- 
bahnen. 
München, den 16. März 1881. 
Ludwig. 
Arhr. v. Crailsheim. 
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
  
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt: 
unter dem 15. März ds. Is. der k. General- 
major a. D. Gustav Ritter von Mühl- 
baur in München für seine Person als 
Ritter des k. Militär-Max-Joseph-Ordens 
bei der Ritterklasse lit. M Fol. 38 Act. 
Num. 28421; dann 6 
der k. Major a. D. Lothar Ritter von 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Dr. v. Prestele. 
4. 
Reuß in München für seine Person als 
Ritter des k. Militär-Maxr-Joseph-Ordens 
bei der Ritterklasse lit. R Fol. 34 Act.- 
Num. 28431, und 
unter dem 19. März ds. Is. der k. Kriegs- 
minister, General der Infanterie Joseph 
Ritter von Maillinger in München, für 
seine Person als Ritter des k. Militär- 
Max-Joseph-Ordens bei der Ritterklasse 
lit. M Fol. 39 Act -Num. 2975l.
	        
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