Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
2—— 
Uebertrag 329366 45 
III. b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds 5400— 
c) Zulagen für die ständigen Verwefer, weltlichen Lehrerinnen 
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg 
bestanden haben, bis zum Eintritt in die staatlichen 
Dienstalterszulagen 4500 — 
Titl. k. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
à) für vorübergehende Schulgehilfen . . 6000— 
b) zur Honorirung des Lehrpersonals für Ertheilung alter- 
nirenden Unterrichts 13140 — 
Litl. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützun- 
gen für das active Lehrerpersonal 6000 — 
Titl. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1974 
b) aus der Kreisschuldotation . . 6402 93 
c) allgemeine Beiträge an die Scultassen der Städte: 
Bamberg . . . 7555.— 
Bayreuth. 7586— 
Hof 5143 
4) an dürftige Gemeinden für die Schilpersoualerigenz 1080 — 
Latns 394147 47 
  
  
  
 
	        
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