Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1881. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberpfalz und von Regensburg be- 
trägt für das Jahr 1881 1,934,030 „A, wovon ein Steuerprozent auf 19,340 J1X sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über die Herstellung neuer Pensionsnormen für 
die Mitglieder des gesetzlichen Kreisvereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer 
haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt und ist von Unserem Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das zum Vollzuge Erforderliche bereits an- 
geordnet worden. 
2. Ebenso haben Wir den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Verhält- 
nisse der Kreistaubstummen-Anstalt in Regensburg Unsere Allerhöchste Zustimmung zu 
Theil werden lassen, und ist Unserer Regierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz 
und von Regensburg hievon Mittheilung gemacht worden. 
3. Den vom Landrathe bezüglich der Aufbesserung der Lehrergehalte gefaßten Be- 
schlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
4. Indem wir den Beschluß des Landrathes, wonach derselbe gegen Freigabe des 
Eintrittes der wirklichen Lehrer an den Realschulen in den allgemeinen Unterstützungsverein 
für die Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und die hiemit verbundene Töchterkasse auf die 
seither dem Kreispensionsfonde zugeflossenen Anstellungs= und Besoldungsmehrungstaxen,
	        
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