Gesehzund Verurhunngs- uat!
für das
Königreich Bayern.
AW# 6.
München, den 5. März 1881.
Inhal:t:
Bekannt machung vom 1. März 1881, den Vermögensstand des Militär-Wittwen- und Waisen-Fonds,
dann des Innvaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1879s80 betreffend. —
Ordens-Verleihung. — Königlic) Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. —
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. «
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen- und Waisen-Fonds, dann des
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1879|80 betr.
Königliches Rriegsministerium.
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über
den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden= und
des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1879/80 Vortrag erstattet worden
war, Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der genannten
Fonds durch das Gesetz= und Verordnungs-Blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht
werden.
München, den 1. März 1881.
v. Maillinger.
Der Chef der Centralabtheilung:
ixt,
Oberstlieutenant z. D.
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