Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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XIV. Freie Hansestadt Bremen. 
1. Die Handelsschule zu Bremen. 
2. „ Realschule zu Bremerhaven, 
3. „ „Vegesack. 
XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. 
  
XVI. Elsaß-Lothringen. 
1. Das Real-Gymnasium zu Gebweiler, 
—* „ „ „ Metz (verbunden 
mit dem Lyzeum 
daselbst), 
3. » » „ Straßburg i. Els. 
(verbunden mit dem Lyzeum daselbst.) 
c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne oblligatorischen 
Unterricht im Latein. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule zu 
Berlin, 
— 
2. „ Luisenstädtische Gewerbeschule dasesbst. 
Provinz Schlesien. 
3. Die Gewerbeschule zu Breslau, 
4. „ „ „ Brieg, 
5. 77 ½ 5 Gleiwitz. 
Provinz Sachsen. 
6. Die Gewerbeschule zu Halberstadt, 
7. „ Guericke-Schule zu Magdeburg. 
  
Nheinprovinz. 
8. Die Gewerbeschule zu Coblenz, 
9. „ „ „ Cöln, 
10. „ „ „ Elberfeld, 
11. " » „Crefeld. 
II. Königreich Württemberg. 
1. Die Realanstalt zu Reutlingen, 
- E „ Stuttgart, 
3. , „ „ Ulm. 
III. Elsaß-Lothringen. 
Die Gewerbeschule zu Mülhausen i. Els. 
8. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasten. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
1. Das Progymnasium zu Königsberg i. Pr., 
2. „ Lötzen. 
n I" 
Provinz Westpreußen. 
3. Das Progymnasium zu Löbau, 
4. " » „ Neumark i. Westpr.
	        
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