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Bosdien a. ehrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich durch Allerhöchste Entschließung d. d.
Linderhof den 31. Januar l. J.. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den k. Oberst-
ceremonienmeister, Karl Grafen von Moy,
in Genehmigung seiner deßffalls gestellten
Bitte wegen fortdauernder Krankheit und hie-
durch herbeigeführter Dienstunfähigkeit unter
Vorbehalt des Titels und Ranges eines k.
Oberstceremonienmetsters vom 1. Februar 1881
an in den Ruhestand für immerwährende
Dauer treten zu lassen und die Führung der
Geschäfte des k. Oberstceremonienmelsters dem
f. k. Oberstkämmerer, Freiherrn Pergler
von Perglas, auch fernerhin und zwar
bis auf anderweitige Bestimmung zu belassen.