Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oesfentliche. 
an. Böhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c gehören. 
I. Königreich Preußen. Provinz Hannover. 
Provinz Ostpreußen. 16. Die höhere Bürgerschule zu Clausthal (ver- 
bunden mit dem Gymnasium das.), 
. DA# · · 
1. Die höhere Bürgerschule zu Gumbinnen, 17. höhere Bürgerschule · zu Hannover, 
i in Löbenicht zu KbK. 18. „ „Hildesheim 
nigsberg i. Pr., " · 
3,»» „ zu Pillau. (verbunden mit dem Gymnasium Jo- 
sephinum daselbst), 
19. „ höhere Bürgerschule zu Papenburg. 
Provinz Westpreußen. *)## gerschule zu Papenburg 
  
4. Die höhere Bürgerschule zu Culm, Provinz Westfalen. 
5. " "# » Marienwerder, 20. Die höhere Bürgerschule zu Bocholt, 
6. "4 Riesenburg. i#21. , Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu 
Dortmund, 
Provinz Brandenburg. — „ (höhere Bürgerschule) zu 
7. Die höhere Bürgerschule zu Nauen, Hagen, 
8., „ „ „ Strausberg. 23. , höhere Bürgerschule zu Unna. 
1 
Provinz Pommern. Provinz Hessen-Nassau. 
9. Die höhere Bürgerschule zu Stolp (verbunden 124. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu 
mit dem Gymnasium daselbs). Cassel, 
25. „ höhere Bürgerschule zu Ems, 
Provinz Schlesien. 126. , Selektenschule zu Frankfurt a. Main. 
#10. Die erste evangelische höhere Bürgerschule zu Z Z 
Breslau, Rheinprovinz. 
f11.. , zweite „ » „daselbst, #7. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu 
12. „katholische höhere Bürgerschule daselbst, Barmen, 
13. „ höhere Bürgerschule zu Guhrau, 128., höhere Bürgerschule zu Düsseldorf, 
+14. vr ’7y i-- » Ratibor. W. 1 1 *r f. Mayen. 
Provinz Sachsen. Hohenzollern'sche Lande. 
15. Die höhere Bürgerschule zu Langensalza. 30. Die höhere Bürgerschule zu Hechingen. 
 
	        
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