M 18.
4. das Gelinek-Körner'sche Real-Institut des
Dr. Körner daselbst.
III. Königreich Württemberg.
#Die höhere Handelsschule zu Stuttgart.
IV. Großherzogthum Baden.
Di Privatanstalt von Bender zu Weinheim (ver-
bunden mit der höheren Bürgerschule da-
selbst).
V. Großherzogthum Hessen.
Die Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach.
VI. Herzogthum Braunschweig.
fl. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
Braunschweig,
1.. Jakobson-Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
idie Handelsschule zu Gotha.
VIII. Herzogthum Anhalt.
Ddas Exziehungs= und Unterrichts-Institut des
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt.
d. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung
271
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
1Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop
. zu Keilhau.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
XI. Freie und Hansestadt Lübeck.
1Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
XII. Freie Hansestadt Bremen.
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XIII. Freie und Hansestadt Hamburg.
f1. Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. J.
G. Fischer) zu Hamburg,
der Gebrüder F. und W. Elitza
daselbst,
2. „
3. , „ des Dr. Wichard Lange daselbst,
4. , „ von F. L. Nirrnheim daselbst,
5. „ des Dr. M. Otto daselbst,
6. , israelitische Stiftungsschule daselbst,
7. „ Talmud-Tora-Schule daselbst,
18. „
Realschule der reformirten Gemeinde das.
wissenschaftlicher Befähigungszengnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
fl. Die Gewerbeschule zu Königsberg i. Pr.0)
) Die unter Nr. 1—5 und 7—9 aufgeführten
Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer
Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten
*“ Klasse di- Reife für die Fachklasse erwor-
Provinz Brandenburg.
2. Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. d. Oder,o)
13. "„ „ „ Potsdam.ö)
Provinz Schlesien.
f4. Die Gewerbeschule zu Görlitz,o)
415. " » »Liegnitz.0)