Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1879 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1881. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jabr 
1881 2,681,895 J/ 80 J, wovon ein Steuerprozent auf 26,818 XA 95 J sich berechnet. 
III 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1881. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und außerdem erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Veräußerung des Gebäudes und des In- 
ventars der vormaligen Kreis-Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Straubing haben Wir Unsere 
Genehmigung ertheilt und verweisen deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 8. Februar l. Is. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach Unsere Regierung, Kammer des 
Innern, von Niederbayern ermächtigt wurde, in besonders dringenden Fällen neben der 
budgetmäßigen Dotation noch im Gesammtbetrage bis zu 700 -X aus dem Reservefonde 
für die deutschen Schulen Unterstützungen für dürftige weltliche Präparandinnen in klöster- 
lichen Instituten zu gewähren, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Desgleichen genehmigen Wir die vom Landrathe bezüglich der Taubstummen- 
Anstalt in Straubing gefaßten Beschlüsse.
	        
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