Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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4. Dem Beschlusse des Landrathes, den Sustentationsbezug des vormaligen Pedellen 
n der Realschule in Landshut, Joseph Böck, von 300 J auf den Betrag von 450 — 
zu erhöhen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Dem Antrage des Landrathes auf möglichste Verminderung des Lehrpersonals der 
Realschulen, insbesondere des pragmatisch angestellten, werden Wir bei geeigneten Anlässen 
thulichste Bedachtnahme zuwenden lassen. 
6. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Veräußerung und Erwerbung von 
Enndstücken bei dem Oekonomiegute der Kreis-Ackerbauschule für Niederbayern in Schön- 
#runn haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir deßhalb auf 
die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulange- 
legenheiten vom 18. Dezember v. Is. 
7. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes bezüglich der Zuwendung einer 
eimaligen Unterstützung von 200 M. an die Wittwe des im Vorjahre verlebten Kreis- 
Cultur-Ingenieurs Hertel. 
8. Der Landrath hat beschlossen, zum Zwecke der Unterstützung von hilfsbedürftigen 
Gewerbtreibenden, welche die im Jahre 1882 zu Nürnberg stattfindende bayerische Gewerbe- 
Ausstellung besuchen wollen, behufs Ermöglichung der Bestreitung der Kosten für Platz- 
miethe und Transport einen Zuschuß von 2000 JX aus Kreisfonds zu gewähren. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
9. Elbenso genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes hinsichtlich der Gewährung 
eines einmaligen Zuschusses von 1000 J-l zum Zwecke der Erweiterung und Restauration 
der Rettungsanstalt Vilsbiburg. 
10. Der Landrath hat die Erbauung einer Fluthbrücke über den Lauterbach bei 
Eggenfelden, sowie die Ausführung dieses Brückenbaues auf der Staatsstraße Nr. 2 
Eggenfelden-Burghausen im Laufe der XVI. Finanzperiode in Antrag gebracht. 
Dieser Antrag wird bei dem Entwurfe des Budgets der bezeichneten Finanzperiode 
der entsprechenden Prüfung und Würdigung unterstellt werden. 
11. Den bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt gefaßten 
Beschlüssen des Landrathes ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung. 
Der Bitte des Landrathes entsprechend wird Unsere Kreisregierung die angeregte 
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