Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

Æ 22. 
337 
  
Cap. 8. 
Vortrag. 
Festgesetzter 
Betrag 
  
M 
  
— —— — 
  
I. Abschnitt 
Kreis-Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatscasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Isolirte Lateinschulen 
Technische Schulen 
Für deutsche Elementarschulen. 
Titl. 1. Die auf speciellen Rechtstiteln und Bewilligungen be- 
ruhenden Fundations= und Dotationsbeiträge 
Titl. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Titl. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Titl. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach 
dem Gesetz vom 10. November 1861 die früheren Kongrual- 
zuschüsse. 
Titl. 5. Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des 
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise . 
Titl.6.ZurGewährungeinerZulagevonjeMManalle 
Verweser und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schul- 
gehilfen 20, 660 M 
Titl. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 MA 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 JX¾ für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 383,586 = 
  
28501 20 
177839 77 
  
Latus 
  
206340 97 
  
53
	        
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