Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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8. Der Landrath hat dem Kreiscomité des landwirthschaftlichen Vereines zur Unter- 
stützung von Aufforstungen, welche die Verhütung oder Verminderung von Ueberschwemmungen 
herbeizuführen geeignet sind, einen Zuschuß aus Kreismitteln von 3000 —& zur Verfügung 
gestellt und über die Verwendung dieses Zuschusses nähere Bestimmungen getroffen. 
Indem Wir den hierauf bezüglichen Beschlüssen Unsere Genehmigung ertheilen, 
sprechen Wir dem von dem Landrathe bekundeten Streben, den Verheerungen der Hochwässer 
nach Kräften vorzubeugen, gerne Unsere Anerkennung aus. 
9. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Unterstützung der durch Hagelschlag 
Beschädigten aus den Mitteln des Kreis -Maximilians-Hilfsfonds haben Unsere Geneh- 
migung bereits erhalten. Wir verweisen in dieser Hinsicht auf die Entschließung Unseres 
Staatsministeriums des Innern vom 11. Januar l. Is. Nr. 506. 
10. Der Beschluß des Landrathes bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an 
den I. Assistenzarzt der Heilanstalt Kaufbeuren ist durch Unsere an die Regierung, 
Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung vom 2. Fe- 
bruar l. Is. Nr. 2054 genehmigt worden. 
Den übrigen von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil- 
und Pflege-Anstalten Kaufbeuren und Irrsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls 
Unsere Genehmigung. 
11. Wir genehmigen ferner die sämmtlichen Beschlüsse, welche vom Landrathe in 
Bezug auf die Gewährung, Vertheilung und Verwendung von Kreisfondszuschüssen zur 
Förderung des Distrikts = Straßenbauwesens, dann zur Ermöglichung der Herstellung von 
Ueberschwemmungsdämmen und Uferschutzbauten gefaßt worden sind. 
Zum Zwecke der Fortsetzung der Lechkorrektion in der Gemeinde Münster wird der 
auf das Staatsärar treffende Beitrag zu je 12,000 — für die Jahre 1882 und 1883 
im Budget--Entwurfe für die XVI. Finanzperiode vorgesehen werden. 
12. Der Bitte des Landrathes, durch Herstellung einer definitiven Brücke über den 
Lech auf der Augsburg— Friedberger Staatsstraße das dermalige Provisorium zu beseitigen, 
vermögen Wir, insolange die mit nicht unerheblichem Aufwande erst zu Ende des Jahres 
1878 hergestellte Interimsbrücke als genügend und den technischen sowie sicherheitspolizei- 
lichen Anforderungen entsprechend sich erweist, eine Folge nicht zu geben. 
13. Der weiteren Bitte des Landrathes, die Geldmittel zur Beseitigung der ungün-
	        
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