Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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stigen Steigungen auf der Staatsstraße Kempten— Nesselwang — Vils im Budget-Entwurfe 
der XVII. Finanzperiode vorzusehen, wird nach Thunlichkeit zu entsprechen gesucht werden. 
14. Anbelangend die vom Landrathe betonte Ueberbürdung der Geschworenen im 
Bezirke des k. Oberlandesgerichtes Augsburg, so wird Unser Staatsministerium der Justiz 
die Fernehaltung einer übermäßig langen Dauer der ordentlichen Schwurgerichts-Sitzungs- 
perioden zunächst auf dem in der Bekanntmachung vom 6. August 1879 Nr. 12,207, „den 
Vollzug des Reichs-Gerichtsverfassungs = Gesetzes, hier die Vorbereitung der periodischen 
Sitzungen der Schwurgerichte betreffend“, bereits vorgezeichneten und auch von dem Land- 
rathe in erster Reihe empfohlenen Wege der Einschaltung außerordentlicher Sitzungsperioden 
anstreben und hiemit zugleich die jetzt noch abgängigen sicheren Grundlagen für Beurtheilung 
der Frage gewinnen, ob die von dem Landrathe eventuell beantragte Bildung eines zweiten 
Schwurgerichtes für den vorgenannten Oberlandesgerichtsbezirk sich als eine unabweisbare 
Maßnahme darstelle. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir dem- 
selben wiederholt Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner opferwilligen und ersprießlichen 
F#rderung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Königlichen Huld und 
Enade aus. 
München, den 24. März 1881. 
Ludwig. 
Dr. v. Lu#z. v. pfenfer. Dr. v. Fäustle. v. KRiedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Kopp.
	        
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