Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Gesebz= und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
I 7. 
München, den 16. März 1881. 
  
  
Inhalt: 
Instruktion vom 24. Februar 1881 zur Ausführung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von 
Biehseuchen betreffend. 
  
Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen 
betreffend. 
RKönigliches Staatsministerium des Innern. 
Nachsteheind wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 24. Februar 1881 
sammt der von dem Bundesrathe unter'n 12. dess. Mts. beschlossenen Instruktion zur 
ausführung der §##. 19 bis 29 des Gesetzes vom 23. Juni 1880, betr. die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen, nebst zwei Anlagen veröffentlicht. 
München, den 6. März 1881. 
v. Pfeufer. 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Kopp. 
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