Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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in Aschaffenburg und zur Aufbesserung der materiellen Lage des Lehrerpersonales im Spessart 
eine Gesammtsumme von 10,000 X zu bewilligen und dieselbe Unserer Kreisregierung 
von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, zur freien Verfügung zu stellen. 
Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung. 
3. Nicht minder genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, zu gleichem Zwecke 
dem Bezirksarzte zu Rothenbuch behufs Haltung einer Handapotheke einen Beitrag von 
500 JX& zu gewähren. 
4. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren= 
Anstalt Werneck gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Der Beschluß des Landrathes, aus den Renten des Maximilians-Getreide-Hilfs- 
magazinsfonds für das Jahr 1881 der Stadtgemeinde Brückenau eine Unterstützung von 
1000 — zuzuwenden, den Rest jener Renten aber für etwa eintretende Nothstände im 
Regierungsbezirke zur Verfügung zu stellen, erhält Unsere Genehmigung. 
6. Was den von dem Landrathe hinsichtlich der Erbauung schmalspuriger Secundär- 
bahnen im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg gestellten Antrag betrifft, so verweisen 
Wir auf die in dieser Beziehung von Unserem Staatsminister des Königlichen Hauses 
und des Aeußern in der öffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 12. März 
l. Is. abgegebene Erklärung. 
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Ab- 
schied ertheilen, eröffnen Wir demselben zugleich Unsere wohlgefällige Anerkennung seines 
Eifers in der Wahrnehmung und Förderung der Kreis-Interessen und verbinden hiemit die 
erneute Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 26. März 1881. 3 
Ludwig. 
Dr. v. utz. v. Pfeufer v. Riedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär. 
An dessen Statt: 
Ministerialrath von Kopp. 
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