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zur provisorischen Unterbringung der Kreisrealschule daselbst abgeschlossenen Miethvertrages
mi über die Art der Deckung des zu entrichtenden Miethzinses.
4. Die vom Landrathe für die einzelnen Realschulen des Regierungsbezirkes für das
Jahr 188 1 bewilligten Beträge haben Wir unter die Kreisausgaben einstellen lassen.
Dabei haben Wir von dem hiezu gefaßten Beschlusse des Landrathes über die Frage
der künftigen Fortleistung der den Realschulen in Dinkelsbühl, Eichstätt, Rothenburg a. T.
md Weissenburg a. S. seither bewilligten Kreisfondszuschüsse Kenntniß genommen und
beanstragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten,
die hienach etwa veranlaßten weiteren Verfügungen zu treffen und — der vom Landrathe
gestellten Bitte entsprechend — die Neuanstellung von Lehrkräften sowie die Beförderung
von solchen bis auf Weiteres auf das thunlich geringste Maß zu beschränken.
5. Wir ertheilen dem vom Landrathe gefaßten Beschlusse wegen Gewährung eines
Henorars an den Rektor Roth der Kreislandwirthschaftsschule Lichtenhof für Besorgung der
mit dem Internate bei dieser Anstalt verbundenen Geschäfte Unsere Genehmigung.
6. Auf die vom Landrathe in Bezug auf vorzunehmende Bauten bei der Kreis-
Landwirthschaftsschule Lichtenhof gefaßten Beschlüsse haben Wir bereits Unsere Entschließung
ertheilt und verweisen deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Februar l. Is. Nr. 1561.
7. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Deckung eines Defizites in der
Rechnung der Baumplantage in Triesdorf, sodann wegen Berufung einer Sachverständigen-
Commission zur Untersuchung und Beurtheilung der Anlage und des Betriebes dieser Plantage
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir deßhalb auf die
Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten vom 4. Februar I. Is. Nr. 1231. ·
8. Den vom Landrathe gefaßten Beschlüssen wegen Pachtung des Landarzt Fröhlich'schen
Hauses und des sogenannten Hôtel d'’Alexandre in Triesdorf für die dortige Kreis-
ackerbauschule, sodann wegen theilweisen Neubaues des Branntweinbrennerei-Gebäudes
daselbst und der Aufstellung eines neuen größeren Brennerei-Apparates ertheilen Wir
Unsere Genehmigung.
9. Indem Wir den Beschluß des Landrathes, wonach derselbe gegen Freigabe des
Eintrittes der wirklichen Lehrer an den isolirten Lateinschulen, den Realschulen, der Kreis-
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