Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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zur provisorischen Unterbringung der Kreisrealschule daselbst abgeschlossenen Miethvertrages 
mi über die Art der Deckung des zu entrichtenden Miethzinses. 
4. Die vom Landrathe für die einzelnen Realschulen des Regierungsbezirkes für das 
Jahr 188 1 bewilligten Beträge haben Wir unter die Kreisausgaben einstellen lassen. 
Dabei haben Wir von dem hiezu gefaßten Beschlusse des Landrathes über die Frage 
der künftigen Fortleistung der den Realschulen in Dinkelsbühl, Eichstätt, Rothenburg a. T. 
md Weissenburg a. S. seither bewilligten Kreisfondszuschüsse Kenntniß genommen und 
beanstragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
die hienach etwa veranlaßten weiteren Verfügungen zu treffen und — der vom Landrathe 
gestellten Bitte entsprechend — die Neuanstellung von Lehrkräften sowie die Beförderung 
von solchen bis auf Weiteres auf das thunlich geringste Maß zu beschränken. 
5. Wir ertheilen dem vom Landrathe gefaßten Beschlusse wegen Gewährung eines 
Henorars an den Rektor Roth der Kreislandwirthschaftsschule Lichtenhof für Besorgung der 
mit dem Internate bei dieser Anstalt verbundenen Geschäfte Unsere Genehmigung. 
6. Auf die vom Landrathe in Bezug auf vorzunehmende Bauten bei der Kreis- 
Landwirthschaftsschule Lichtenhof gefaßten Beschlüsse haben Wir bereits Unsere Entschließung 
ertheilt und verweisen deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Februar l. Is. Nr. 1561. 
7. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Deckung eines Defizites in der 
Rechnung der Baumplantage in Triesdorf, sodann wegen Berufung einer Sachverständigen- 
Commission zur Untersuchung und Beurtheilung der Anlage und des Betriebes dieser Plantage 
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und verweisen Wir deßhalb auf die 
Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten vom 4. Februar I. Is. Nr. 1231. · 
8. Den vom Landrathe gefaßten Beschlüssen wegen Pachtung des Landarzt Fröhlich'schen 
Hauses und des sogenannten Hôtel d'’Alexandre in Triesdorf für die dortige Kreis- 
ackerbauschule, sodann wegen theilweisen Neubaues des Branntweinbrennerei-Gebäudes 
daselbst und der Aufstellung eines neuen größeren Brennerei-Apparates ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
9. Indem Wir den Beschluß des Landrathes, wonach derselbe gegen Freigabe des 
Eintrittes der wirklichen Lehrer an den isolirten Lateinschulen, den Realschulen, der Kreis- 
62“
	        
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