Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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2) Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern: 
„es sei die Petition der 19 Wasserwerksbesitzer am sogenannten Altenstadter-Mühlbach 
vom 5. Januar 1878 um Gewährung eines Staatszuschusses zur Errichtung eines Iller- 
Wehres der k. Staatsregierung zur Würdigung und mit der Ermächtigung zu über- 
weisen, die aus diesem Anlasse etwa nöthige Summe im Maximalbetrage zu 65,750 4 
dem Reichsreservefond zu entnehmen", 
haben Wir in letzterer Beziehung Unsere Genehmigung ertheilt. 
3) Durch gemeinschaftlichen Beschluß beider Kammern wurde beantragt: 
„es sei die Petition des Stadtmagistrats Bamberg vom 12. Oktober 1877 um 
Bewilligung von 342,900. zur Herstellung von Dammbauten an die k. Staatsregierung 
mit dem Ersuchen hinüberzugeben, nach vollständiger Instruktion der Sache und je nach 
dem Ergebnisse derselben dem Landtage entsprechende Vorschläge unterbreiten zu wollen“. 
Wir haben Unser Staatsministerium des Innern beauftragt, diesem Wunsche zu entsprechen. 
8. 16. 
1) Der von den beiden Kammern des Landtages an Uns gebrachten Bitte: 
„anzuordnen, daß die sämmtlichen von der k. Staatsregierung im unteren Ueberschwem- 
mungsgebiete bei Donauwörth beabsichtigten Bauten im Voranschlage von 193,900 .## 
in Summa auf Rechnung des Credites für die Donauthalbahn baldthunlichst in Aus- 
führung gebracht werden," 
haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt. 
2) Durch Gesammtbeschluß der Kammern wurden die beiden Petitionen der Gemeinden Münster 
und Consorten vom 28. September 1877 um Eindämmung des Donauhochwassers bei Donauwörth, 
und der Gemeinde Rettingen und der Schweighöfe vom 7. Juli 1877 um einen Beitrag zur Errich- 
tung eines Schutzdammes an der Donau an die k. Staaatsregierung mit der Bitte hinübergegeben: 
a) in Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit nach den zu Tage tretenden Wirkungen der 
oben bezeichneten Bauten die Anlage der von den Gesuchstellern beantragten Schutzdämme 
noch veranlaßt und etwa aus volkswirthschaftlichen Gründen ein Staatszuschuß zur Her- 
stellung derselben gerechtfertigt ist, 
b) das Ergebniß bei nächster Budgetvorlage dem Landtage mitzutheilen. 
Dieser Bitte ist auf Unseren Befehl durch Unser Staatsministerium des Innern entsprochen 
worden.
	        
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