Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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behufs Vertheilung der bewilligten Summe an die petitionirenden Gemeinden nach Maßgabe ihrer 
Betheiligung und Hilfsbedürftigkeit der k. Staatsregierung hinübergegeben. 
Wir haben Unser Staatsministerium des Innern beauftragt, demgemäß zu verfahren. 
§. 27. 
Den an Uns gerichteten Bitten beider Kammern: 
„1) von Ostern 1880 an die Aufhebung des Lyceums zu Speyer, 
2) vom 1. Oktober 1880 an die Umwandlung des Realgymnasiums in Regensburg 
in ein humanistisches Gymnasium anzuordnen“ 
haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt und sind demgemäß die zum Vollzuge erforder- 
lichen Verfügungen von Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten seinerzeit bereits getroffen worden. 
8. W. 
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern: 
„den Erlaß der beiden von der Gemeinde Hesselbach, k. Bezirksamts Schweinfurt, 
pro 1880 und 1881 mit je 857 A. 14 an die Staatskasse zu refundirenden Baufristen 
verfügen zu wollen“, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staatsministerium der Finanzen, 
hienach zu verfügen. 
8. 29. 
Auf den an Uns gestellten Antrag der beiden Kammern: 
„es wolle die k. Staatsregierung Untersuchungen anstellen lassen, ob zum Zweck 
der Verwerthung der in Amberg gewonnenen Eisensteine eine Hochofenanlage daselbst zu 
errichten sei", 
erwidern Wir, daß Wir schon vor Stellung dieses Antrages Unser Staatsministerium der Finanzen 
ermächtigt haben, die hinsichtlich einer Hochofenanlage in Amberg nothwendigen Erhebungen zu 
pflegen, sowie die erforderlichen Versuche mit den dortigen Eisensteinen vornehmen zu lassen.
	        
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