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# Ho#anlage und zwar in Hrien
mit einer Bevölkerung
S b. .
E von diehr Betriebsanlage
S von von als
Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 S00 und
Seele
S · 1000 bis bis und ohne Bemerkun
Rücksicht gen
2 Seelen 4000 20000uf seh
Seelen Seelen.Bevölker-
ungszahl
81|Weinwirthe, insbesondere: 1
a) Weinwirthschaften mit Abgabe
von warmen Speisen, und zwar 1
Weinwirthschaften bes erer Gat- s
tung.. 720108016202160
b) Weinwirthschaften wie vor, und
zwar geringerer Gattung. 3 60(5 408 10/10 80, Wie bei Nr. 79.
I) Weinwirthschaften geringerer
Gattung ohne Abgabe von #
warmen Speisen 2 403 6ö5 40 2Der in Weingegenden üb-
liche Ausschank eigenen
Gewächses wird, soferne
er nur einen Theil des
Jahres hindurch dauert
und nicht die Abgabe von
warmen Speisen damit
verbunden wird, steuer-
frei belassen.
82 .Bierwirthe, und zwar: Bei Bemessung der Be-
a) Bierwirthschaften mit Abgabe triebsanlage hat die
· d itth
vonwarmenSpetsen...3605408101080 dxlsrchsggrlccktpchsaerzapeftklegcs
b) Bierschenken ohne Abgabe von Bieres als Anhaltspuntt
· in der Art zu dienen, daß
warmen Speisen (Bierzapfler für die ersten 150 Hekto-
oder Zapfenwirthe) 1 80240 Cter nichts, dann
bei lit. a für 1600 Helto
liter 2 4 50
bei lit. b für je 50 Fur-
liter 2 4 —
in Ansatz gebracht werden.
Die Verleitgabe des selbst-
gebrauten Bieres durch
die Kommunbrauberech-
tigten ist bis zu 100 Hek-
toliter steuerfrei.