Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Normalanlage und zwar in Hrten 
mit einer Bevölkerung 
  
  
— 
S . h. . . . 
g von mehr Betriebsanlage 
S von von als 
Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 20000 und 
+ 
r 1000 bis bis und ohne Bemerkungen 
- Rücksicht 9 
2 Seelen 4000 20000.huf die 
Seelen Seelen Bevölker- 
ungszahl 
NJNJ 
so Schlafrockfabriken, Militär= nas S W 7v 
effekten fabriken, Cravattenfabri- on Kieier ert iß zu 
ken, ebenso Hosenträgerfabriken, anschlagten Erträgnisses 
Hutfabriken, Hasenhaarschneide- erhöht werden kann. 
fabriken, Filztuch-, Filzwaaren- 
fabriken, Mützenfabriken, Mü- 
tzenschirmfabriken, Schuhfabri- 
ken, Schuh= und Stiefelfabriken. 
89 Fabriken für baumwollene und halb- 
wollene Zeuge — — — —— — — 18 — Für jeden Gehilfen und 
Arbeiter ohne Unterschied 
der Betrag von 144 80 —. 
Soferne die thatsächlichen 
Voraussetzungen des 
Art. 13 gegeben sind, hat 
bei Bemessung der Be- 
triebsanlage als Anhalts- 
#und zu dienen, daß für 
je außer dem Hause 
» beschäftigte Stühle 2 .4 
90|Strumpfwirkereien, Strickereiwaa- 70 7 in Ansatz — 
renfabriken, dann Handschuhfa- werden. 
briken . ——— —18 ür. äieben Lehisfen zun 
rbeiter ohne Untersch 
„ der Betrag von 1-K80 7. 
91 Fabriken für künstliche Blumen und reg von 
Blumenblätter, ebenso für Putz- 
federn und Hutfetdern—— ——9 — Für iiden „Gehilfen * 
nT e nierscht 
In gleicher Weise sind zu be- der Betrag von 3.40. 
steuern: 6 
Häckelfabriken. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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