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Normalanlage und zwar in Orten
mit einer Bevölkerung
2
8 — - - ——— Betriebsanlage
S von von als
„Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 40000000 und
2 1000 bis bis eirn. B k
S. audcsunt emerkungen
2 Seelen 4000 20000 auf 10y
Seelen Seelen Bevölker=
ungszahl
AMA MAMMAAM MAM
Maccaronifabriken, Nudel-, Oblaten-
und Teigwaarenfabriken;
Milchextraktfabriken; .
Fabriken für Sago-, Stärke-, Kraft-
mehlbereitung, ebenso Stärkegum-
mifabriken.
132 Senffabriken (Mostrich- ik — — — — — —1418 Zdũr jed ilfen und
f (Mostrich-Fabriken) n geden „ Gensen und
der Betrag von 3 460 .
133| Tabakfabriken, und zwar:
a) Rauchtabak= (Cigarren-) Fa-
brikkeenrnnr— ——— —— —1 18 Für jeden Gehilfen umd
Arbeiter ohne Unterschich
der Betrag von 3-4607.
b) Schnupftabakfabriken?⅜ —6 ane voch ,
vom DHundert des ver.
O) im vereinigten Betriebe — — —— 118 — aaschaten, Ertrãgnifses
134 |Runkelrübenzuckerfabriken — —— — ——36FFür jeden Gebilfen und
Arbeiter ohne Unterschied
der Betrag von 5.440.
135 Herstellung künstlicher Weine, soferne
- sie nicht unter Tarif-Nummer 129
fällt . . . .1 — — — — — — 72 — Bei Bemessung der Betriebs-
anlage wird der Hektoliter
Kunstweines mit einer
Steuer von 10 belegt.
Eine Steuerermäßigung
nach Art. 19 Abs. 2 findet
nicht statt.