Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Normalanlage und zwar in Orten 
mit einer Bevölkerung 
  
  
S . b. d. 
— " von mehr Betriebsanlage 
S von von als 
. Bezeichnung der Gewerbe unter 1000 4000 0000 und 
— Seelen 
1000 bis bis und ohne B 
2 . » emerkungen 
- Rücksicht 
— Seelen 4000 20000 auf die 
Seelen Seelen Bevölker- 
ungszahl 
3J lätltK NJN 
139| Quarz-, Gyps-, Feldspath-, Traß-, 
Oel-, Loh= und sonstige Mühlen 
; »O ; Betriebsanlage nach Art. 7. 
a) im selbständigen Betriebe # — — — — — — 5 40 Dieselbe ist im Falle der 
b) im Neben= oder Wechselbetriebe lit. b unte Uümngang= 
; ; » ——-—————— nahme von der Bestim- 
mit Getreidemühlen mlunge i Urk. 9 Ab. 
gesondert zu berechnen. 
F. Bierbrauereien und Branntwein- 
brennereien. 
140|ierbrauereien (Braun= und Weiß- 
bierbrauereien), und zwar: 
— — — — — — 9NNAls Betriebsanlage wird für 
  
a) selbständige Bierbrauereien 
b) Kommunbrauberechtigte 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
die ersten 150 im Jahre 
verwendeten Hektoliter 
Malz nichts, für je 10 
der nächsten 550 Hekto- 
liter der Betrag von 
54 Pfennig und für je 
10 der folgenden Hekto- 
liter der Betrag von 
81 Pfennig in Ansatz 
gebracht. 
Als Betriebsanlage wird 
für je 10 der ersten 700 
im Jahre verwendeten 
Hektoliter Malz der Be- 
trag von 54 Pfennig und 
für je 10 der folgenden 
Hektoliter der Betrag von 
81 Pfennig in Ansatz ge- 
bracht. 
 
	        
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