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Normalanlage und zwar in Orten
mit einer Bevölkerung
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Branntweinbrennereien, und zwar:
a) als Nebenbetrieb (der Land-
wirthschaft oder eines sonstigen
Gewerbes) .
b) als Hauptbetrieb (gewerbs-
oder fabrikmäßig betriebene
Branntweinbrennereien)
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a. b. C. d. .
von mehr Betriebsanlage
r von von als
Bezeichnung der Gewerbe unter 10004000 D0000 und
Seelen
7 1000 bis bis und ohne
2 Rücksicht Bemerkungen
Seelen 4000 0000 auf die
Seelen Seelen Bevölker=
« ungszahl
* J73 ç
Dieselben sind, soferne sie
nicht mehr als 12 Hekto-
liter jährlich erzeugen,
steuerfrei. Erzeugen die-
selben mehr als 12 Hekto-
liter, so wird vom drei-
zebnten beginnend für
jeden Hektoliter der Be-
trag von 14 Pfennig in
Ansatz gebracht.
5 401Für jeden im Jahre erzeug-
ten Hekroliter Brannt-
wein wird der Betrag
von 14 Pfennig als Be-
triebsanlage in Ansatz
gebracht.
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