Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

K 36. 623 
Tabelle A. 
Geschäfts-Reebersicht der Hisziplinartammer bei dem Gberlandesgerichte ) 
für das Jahr 188. 
  
  
  
Zahl-) 
2 — 
z 2* 
z # 
5 8 EE 
— — — S S 
—SE Bemerkungen 
7 22 
2 —6G. 
* S# 
5 * 
555 — 
1 I. Beschlüsse, daß ein Verfahren nicht zu 
eröffnen sei. 3) 
  
2IKI. Beschlüsse auf Einleitung eines Diszi- 
plinarverfahrens 
3 Eröffnete Voruntersuchunggen 
III. Von den anhängig gewesenen 4) Vor- 
verfahren 5) 
4 wurden erledigt 6) 
  
l 
l 
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen: 
1) Die Uebersicht ist nach dem Stand der Sachen am Schlusse des Geschäftsjahres herzu- 
stellen. Urtheile, welche in diesem Zeitpunkte noch der Rechtskraft entbehren, bleiben außer Betracht. 
Das Gleice, gi von Beschlüssen, wenn dieselben noch mit Beschwerde anfechtbar sind oder die 
r 
erhobene werde noch nicht erlediget ist. » 
w. ist nur einmal in Ansatz zu bringen, auch wenn 
2) Jeder Beschluß, jedes Urtheil u. » 
mehrere Dienstvergehen derselben Person en Gegenstand des Beschlusses, Urtheils u. s. w. bilden. 
3) Ist beschlossen worden, daß ein Disziplinarverfahren nicht zu eröffnen oder der Ange- 
schuldigte außer Verfolgung zu setzen sei, und wird in einem späteren Jahre neuer Besch uß 
gemäß Disz.-Ges. Art. 38 gefaßt, so ist auch dieser in die Tabelle aufzunehmen, zugleich aber in 
der Spalte „Bemerkungen“ das Greignete vorzutragen. 
4) Hleichgüctig ob aus dem Vorjahre übergegangen oder neu angefallen. 
- Vorerhebungen und Voruntersuchungen nach beschlossener Einleitung des Disziplinar- 
verfahrens. 
6) Im Falle der vorläufigen Einstellung (Disz.-Ges. Art. 35 Abs. 2) ist das Verfahren als 
erledigt nicht anzusehen. * 
  
 
	        
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