Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

38. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Decorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, den 
Nachgenannten die Bewilligung zur Annahme 
und zum Tragen der ihnen von Seiner 
Mijestät dem Könige der Hellenen verliehenen 
Ordens = Auszeichnungen zu ertheilen, und 
war: 
unter'm 8. Juni ds. Is. dem k. Staats- 
minister des Königlichen Hauses und des 
Aeußern, Krafft Freiherrn von Crails- 
heim, für das Großkreuz des k. griechischen 
Erlöser-Ordens, dann 
mter'n 13. Juni ds. Is. dem k. Mini- 
strialrath im Staatsministerium des König- 
üchen Hauses und des Aeußern, Franz 
655 
Seraph von Leinfelder, für das Groß- 
comthurkreuz, und 
dem Geheimen Secretär im k. Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern, Friedrich Graf in München, für 
das Offizierskreuz des genannten Ordens. 
  
Auszug aus der Adels- Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter dem 7. Juni ds. Is. der Major 
und Bataillons-Commandeur im k. 16. In- 
fanterie-Regimente, Julius Ritter von Rohe 
in Passau, für seine Person als Ritter des 
k. Militär-Max-Josephsordens bei der Ritter- 
classe lit R Fol. 36 Act.-Num 6219. 
 
	        
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