Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

40. 711 
6. 3. 
Alle zur Anwendung gelangenden Laternen für Gas= oder Oellicht dürfen nur seitlich 
zu öffnen sein. Dieselben müssen durch eine nur von dem Lampenanzünder zu öffnende 
Voriichtung abgesperrt sein; die Laternengläser sind durch gekreuzte Metallstäbe gegen 
Zerschlagen zu sichern. Ein Ersatz des Laternenbodens durch ein feingelochtes Blechsieb 
ist zuläßig. 
–G. 4. 
Freihängende Oellampen müssen an starken Metall-Drähten oder Ketten; an Wänden, 
Pfeilern oder Tragsäulen befindliche müssen auf Metallträgern befestigt sein. 
Die Brenner der Oellampen mit Ausnahme jener für Gasöl müssen stets mit brauch- 
baren Glas-Cylindern versehen sein. Die Cplinder der nicht in Laternen befindlichen 
Oellampen sind nach dem Ablöschen mit Schutzkapseln oder Pfropfen von feuersicherem 
Materiale abzuschließen. 
Diese Vorrichtungen dürfen erst unmittelbar vor dem Anzünden abgenommen werden. 
g. 5. 
Wenn frei brennende Flammen oder nicht in Laternen befindliche Oellampen näher als 
auf 1 m an Decken oder hölzerne Durchzugsbalken reichen, so ist an letzteren ein starkes 
Schutzblech von Eisen in genügender Größe anzubringen und auf diesem ein zweites Eisen- 
blech mit verhältnißmäßig kleinerer Grundfläche in einer Entfernung von mindestens O#m 
von dem oberen Blech zu befestigen, so daß zwischen dem oberen und unteren Blech eine 
isolirende Luftschichte liegt. Diese beiden Schutzbleche sollen derart mit einander verbunden 
sein, daß sich zwischen denselben weder Abfall noch Flug festsetzen kann. " 
Von der kleineren Grundfläche des Schutzbleches muß die Flamme aber mindestens 
noch O#m abstehen; wenn dieß nicht durchführbar ist, darf an der betreffenden Stelle 
ein Beleuchtungsapparat nicht angebracht werden. 
Treten frei brennende Flammen seitlich näher als auf 0,5 m an brennbare Theile 
von Wänden, Tragsäulen oder Thüren, so müssen diese Theile mit einem Beschlag von 
starkem Eisenblech von mindestens O,, m im Quadrat versehen sein und zwar derart, daß 
die Flamme auf die Mitte dieses Beschlages zu stehen kommt. 
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