Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

40. 
727 
b) Höckerwaagen. 
8 Gramm für je 1 Kilogramm (— 129) der größten zulässigen Last. 
Berlin, den 12. März 1881. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Staatedienst-Machrichten. 
  
Seine Majestät der König haben 
Alerhöchst Sich bewogen gefunden, unter'm 
27. Juni l. I#. 
1) dem von dem k. Staatsrathe im. ordent- 
lihen Dienste und Staatsminister des Innern, 
Sigmund von Pfeufer, gestellten aller- 
mterthänigsten Gesuche um Enthebung von der 
bettung des Staatsministeriums des Innern 
unter huldvoller Anerkennung seiner mit reg- 
stem Pflichteifer und vollster Hingebung ge- 
leiseeten ersprießlichen Dienste stattzugeben und 
denselben vom 1. Juli l. J. an unter Ein- 
reihung in die Zahl der Staatsräthe im 
außerordentlichen Dienste zum Präsidenten der 
k. Regierung von Oberbayern, hiernächst 
2) vom gleichen Tage an den Präsidenten 
der k. Regierung von Oberbayern, Mar 
Freiherrn von Feilitzsch, zum Staatsrathe 
im ordentlichen Dienste und Staatsminister 
des Innern zu ernennen. 
  
Königliche Hofkuratie in Mymphenburg. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sichmit Allerhöchstem Signate vom 17. Juni 
l. Js. allergnädigst bewogen gefunden, die 
erledigte Hofkuratkaplanei Nymphenburg mit 
dem Gaßner'schen Benefizium daselbst, vom 
1. Juli ds. Is. angefangen, dem Priester und 
derzeitigen Religionslehrer am Realgymnasium 
zu Augsburg, Joseph Spengler, seiner aller- 
unterthänigsten Bitte entsprechend, zu über- 
tragen.
	        
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