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a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale.
6) Bei dieser Gattung von Laufgewichtswaagen befindet sich die Last in einem
Gehänge unterhalb der Endachse des Lastarmes eines Hebels, dessen anderer
Arm die Skale enthält und das Laufgewicht trägt. Bei diesen Waagen darf
nur ein Laufgewicht vorhanden sein, welches mittelst eines Gehänges auf einer
Stahlschneide ruht, die auf beiden Seiten einer entlang der Skate zu ver-
schiebenden Hülse vorsteht. Von dieser Hülse darf das Laufgewicht nicht ab-
nehmbar sein. Die Stahlschneide soll in der durch die Mittelschneide der Waage
und durch die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegen.
7) Ist die Hülse selbst abnehmbar, so soll ihr Gewicht mit Einschluß des Gehänges
und des Laufgewichts nach Kilogramm unter Beisetzung von kg auf ihr deutlich
und untrennbar angegeben sein.
8) Die Hülse darf für jede Seite des veränderlichen Hebelarmes nur eine Ablesungs-
marke enthalten. Ist sie abnehmbar, so darf sie überhaupt nur eine Marke
enthalten. «
9) Ist eine abnehmbare Waageschale oder eine andere abnehmbare Anhängevor-
richtung für die Last vorhanden, so soll das Gewicht derselben mit Einschluß
der Ketten, Oesen und Gehänge nach Kilogramm unter Beisetzung von kg an
geeigneter Stelle der Vorrichtung deutlich und untrennbar angegeben sein. Ab-
nehmbare Vorrichtungen dieser Art dürfen nur aus Eisen oder anderen Metallen
hergestellt sein.
10) Die Einstellbarkeit der das Laufgewicht tragenden Hülse an der Skale des
Hebelarmes soll eine stetige sein. Kerbförmige Einschnitte des letzteren und
dergleichen sind daher bei den einfachen Balkenwaagen mit Laufgewicht nicht
zulässig.
b. Zusammengesetzte Balken= und Brückenwaagen mit Laufgewicht
und Skale.
14) Bei dieser Gattung von Laufgewichts-Waagen befindet sich die Last entweder
in einem Gehänge unterhalb der Endachse eines Hebelarmes, welcher erst mittel-
bar durch eine Hebelverbindung auf den die Laufgewichts-Einrichtungen tragenden