Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Beschwerung des Alkoholometers dient, und daß beide zusammen äußerlich ein Instrument, 
des Thermo-Alkoholometer, bilden. 
3. Die äußeren Flächen sowohl des unteren Glaskörpers als der Spindel eines 
Wermo-Alkoholometers sollen einen gleichmäßigen, zu der Achse des Instrumentes sym- 
metrischen Verlauf haben, und die Massenverthellung innerhalb des ganzen Instruments 
soll so angeordnet sein, daß die Spindel beim Eintauchen in eine weingeistige Flüssigkeit 
sich lothrecht einstellt. 
4. In den Glaswänden dürfen keine die Ablesung der Skalen verfälschenden oder 
erschwerenden Knötchen, Schlieren und dergl. vorhanden sein. · 
ö.DieGlaswändesollensobeschaffenfein,daßdieinllsövorgesehenenAuf- 
ätzungen in genügender Deutlichkeit ausführbar sind. Ferner soll die obere Abschlußfläche 
der Spindel (Spindelkuppe) einen gleichmäßigen, durch keine gröberen Unebenheiten unter- 
brochenen Verlauf haben, welcher sie zur Aufnahme eines Aetzstempels geeignet macht; 
auch darf sie von dem anschließenden Theil der Spindel durch keinerlei solche Einbuchtungen 
oder Erhöhungen geschieden sein, welche die Aufätzung eines Stempels an dieser Stelle 
(iehe II §. 5 unter 1) verhindern würden. « 
Von dem Ende der Alkoholometer-Skale soll die Kuppe wenigstens 15 mm ent- 
fernt sein. 4 
6. Der größte äußere Durchmesser des Quecksilbergefäßes darf 13 mm, der größte 
äußere Durchmesser des unteren Glaskörpers 28 mm nicht übersteigen. 
7. Die zur letzten Berichtigung eines Thermo-Alkoholometers auf der Innenseite 
der Thermometer = Skale etwa angebrachten Beschwerungen (Tarirungs-Mittel) sollen ent- 
sprechend dem Zwecke einer letzten Ausgleichung in geordneter Weise derartig befestigt sein, 
daß sie weder durch Einwirkungen von außen verrückbar sind, noch sich von selbst loslösen 
können. 
8. Die beiden auf Papier aufzutragenden Skalen eines Thermo-Alkoholometers sind 
an den Glaswänden unveränderlich zu befestigen, keinesfalls also mit solchen Bindemitteln, 
welche von außen, z. B. durch Erwärmung, gelöst werden können. 
9. Die sämmtlichen Theilstriche der Alkoholometer= und der Thermometer-Skale sind 
in Schwarz auszuführen. Die Striche der ersteren Skale sollen sich bis auf mindestens 
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