746
38 des Umfanges der Spindel erstrecken. Die Striche der Thermometer-Skale sollen in nicht
unterbrochenem Zuge verlaufen und zu beiden Seiten der Thermometerröhre sichtbar werden.
10. Die Alkoholometer-Skale soll in die Erweiterung des unteren Endes der Glas-
spindel hineinreichen, doch dürfen nur so weit Skalenstriche aufgetragen sein, als die Spindel
noch vollständig chylindrisch ist.
Ebenso dürfen Skalenstriche nicht mehr auf den unteren Theil der Thermometer-Skale
aufgetragen sein, sobald diese über das untere umgebogene Ende der sonst geraden Thermo-
meter-Röhre hinausreicht.
Der obere Theil der Thermometer-Skale darf in die Glasspindel nicht hineinreichen.
11. Die Alkoholometer= und die Thermometer-Skale sollen ohne augenfällige Ein-
theilungsfehler ausgeführt sein, insbesondere dürfen benachbarte Intervalle der Alkoholo-
meter = Skale höchstens um den vierten Theil, benachbarte Intervalle der Thermometer-
Skale höchstens um den fünften Theil ihrer Länge von einander abweichen.
12. Die Thermometer-Skale soll mindestens in ganze und darf in halbe oder
Fünftel-Grade eingetheilt sein, sie soll von 10 Grad unter Null bis mindestens 25 Grad
über Null reichen. Die Länge des Intervalles von 1 Grad darf nicht kleiner sein als 1 mm.
13. Die Alkoholometer-Skale soll mindestens in halbe, und sie darf in Fünftel-
oder Zehntel-Procente eingetheilt sein. Eine Alkoholometer-Skale in halben Procenten darf
nur mit einer Thermometer-Skale in ganzen oder halben Graden, eine Alkoholometer-Skale
in Fünftel= oder Zehntel-Procenten nur mit einer Thermometer-Skale in halben oder
Fünftel-Graden verbunden sein.
14. Eine in halbe Procente eingetheilte Alkoholometer= Skale darf nicht mehr als
60 Procente umfassen. Die Länge des Intervalles von 1 Procent darf auf einer solchen
Skale für Angaben von mehr als 40 Procent an keiner Stelle weniger als 1,5 mm, für
Angaben von weniger als 40 Procent an keiner Stelle weniger als 3,0 mm betragen.
15. Eine in Fünftel= oder Zehntel-Procente eingetheilte Alkoholometer = Skale darf
nicht mehr als 40 Procent umfassen und nur Alkoholgehalte von 40 Procent oder mehr
angeben. Die Länge des Intervalles von 1 Procent darf bei einer solchen Skale an keiner
Stelle weniger als 3 mm betragen.
16. Neben-Eintheilungen, die sich auf andere Alkoholgehalts-, bezw. Temperatur-
Angaben beziehen, als in F. 1 vorgeschrieben werden, sind auf den Skalen unzulässig.