1803
April 12
142 Urkunden No. 7098-704. .
703. Cabinets-Ordre an die Staats-Minister v. Massow und v. Angem.
Potsdam 1804 April 12.
R. 59. Minüten des Cabinets. 117.
Erwägung der Aufhebung der Universität Duisburg, der Gründung einer Unirersiläl
zu Münster mit zwei theologischen Fakultäten, der Aufhebung der Unirersität Erfurt.!;
»Aus den beiden anliegenden Vorstellungen der Universität zu Duisburg
gebe ich Euch zu ersehen, dass dieselbe zu ihrer Erhaltung und bessern
Einrichtung die Klöster in Duisburg und die Abtei Hamborn anzuweisen,
derselben auch aus den Kloster-Bibliotheken besonders die die Westphälische
Landes-Geschichte betreffenden Werke zu schenken bittet. Ich nehme indessen
Anstand, hierauf irgend etwas zu beschliessen, weil es einer vorgängigen
sorgfältigen Prüfung bedarf, ob bei der, durch die Abtretung des
linken Rhein-Ufers und die Acquisition der Entschädigungs-Lande, dort
eingetretenen gänzlichen Veränderung der Lage der Dinge diese Universität
ferner nöthig und nützlich, oder vielmehr mit der Universität zu Münster,
welcher Ort in jeder Beziehung zu einer Universität für Westphalen am
geeignetesten zu sein scheinet, zu verbinden sei. Da leztere Universität bisher
katholisch war, so wirde es nur noch darauf ankommen, diese Bestimmung
zwekkmässig zu verändern. Die Religion kann eigentlich nur auf die
theologische Facultät und auf verschiedene Hülfs-Wissenschaften der Theologie
bei der Einrichtung einer Universität Einfluss haben, und zwar so,
dass selbst in Rüksicht der beiden protestantischen Confessionen nur in
so fern ein Unterschied zo machen, dass jede Confession wenigstens einen
Lehrer aus ihrer Mitte haben miisse. Bei allen tibrigen F'acultäten aber
kömmt es nur auf die für das besondere Fach erforderlichen Kenntnisse
und Eigenschaften an, ohne weiter zu unterscheiden, zu welcher der drei
christlichen Religions- Partheien der Lehrer gehöre. Was dagegen die
theologische Facultät betrift, so scheint es mir nicht rathsam, in derselben
die Protestanten und Katholischen zu vereinigen, sondern nöthig, bei einer
Universität zwei ganz von einander abgesonderte theologische Facultäten zu
stiften, oder zwei verschiedene Universitäten dazu zu bestimmen, woferne
die Bildung der katholischen Theologen nicht einem gut eingerichteten
bischöflichen Seminario überlassen werden könnte. Alles dieses gebe ich
insonderheit Euch, ... Massow, reiflich zu erwägen, und da es dabei anf
einen allgemeinen Ueberblikk der Lage, worin sich das Unterrichts- und
‘ Erziebungs-Wesen in den gesammten Entschädigungs- und damit in nähere
oder entferntere Verbindung stehenden ältern Provinzen befindet, ankömmt,
so werdet Ihr Euch diesen vor allen Dingen verschaffen müssen, und alsdann
mit Darstellung desselben gutachtlich berichten.
Noch entschiedener scheint mir die Aufhebung der Universität zu Erfurth
zu sein, da für die Gegend des Erfurther Gebiets und für das Eichs-1:
Cfr. No. 721.