Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

758 
man kleine Wachs-, Metall= oder Papierstückchen auf der zu leichten Seite 
des Balkens in solcher Weise anbringt, daß dieselben auch bei den weiteren 
Prüfungen die waagerechte Gleichgewichtslage im unbelasteten Zustande hin- 
reichend sichern. 
13. Die Prüfung bezüglich der Empfindlichkeit und Richtigkeit geschieht nach 
Frülung der Eu folgenden Vorschriften, zu denen nur bei den Balken-Waagen mit Verzweig= 
Richtigkett. ung der Hebel-Enden auf Grund von K. 6 Nr. 4 noch die Verschriften unter 
Nr. 18 , soweit dieselben bei den betreffenden Balken-Waagen Anwendung 
finden können, hinzutreten. 
a. Bei der Anwendung von gleichen Anhängegewichten (siehe Nr. 11) werden 
hülung mlt An= unächst, wie bei der Prüfung des Balkens unter Nr. 12, alle von dem 
Allgemeines. Waagebalken abnehmbaren Theile bis auf diejenigen, welche mit den auf den 
Endschneiden ruhenden Pfannen unmittelbar verbunden sind, und deren Ge- 
wicht bei der vorangehenden Balkentarirung (Nr. 12) mit ausgeglichen wor- 
den ist, abgenommen. Man beginnt alsdann die Prüfung mit solchen An- 
hängegewichten, welche der entweder auf der Waage angegebenen oder nach 
ihrer Konstruktion anzunehmenden größten zulässigen Last entsprechen. Spielt 
bei dieser größten und auf beiden Seiten gleichen Belastung die Waage genau 
ein, so bringt man erst auf der einen, dann auf der anderen Seite der 
Waage durch Auflegen auf die Anhängegewichte oder Anhängen an denselben 
diejenigen Zulagegewichte (siehe unter Nr. 11) an, welche für die größte zu- 
lässige Last in S. 6 zum Zwecke der Prüfung der Empfindlichkeit und Rich- 
tigkeit vorgeschrieben sind. « 
Bewirkt das betreffende Zulagegewicht (8. 6), welches z. B. für eine 
größte zulässige Last von 20 Kilogramm für jedes Kilogramm der Last 0,5 
Gramm, also 10 Gramm beträgt, eine unter den gewöhnlichen Anwendungs- 
verhältnissen der Waage als deutlich erkennbar zu erachtende, andauernde 
Veränderung der Gleichgewichtslage und zwar jedesmal nahezu um gleiche 
Beträge nach einer und derselben Seite hin, so besitzt die Waage bei der 
betreffenden Belastung die genügende Empfindlichkeit. In Betreff der in dem 
Ausdruck „deutlich erkennbare Veränderung der Gleichgewichtslage“ (beutlicher 
b. 
Empfindlichkeit.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.