Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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18. 
Prüfung der 
Empfindlichkeit 
und Richtigkeit. 
Allgemeines. 
** 
Vorbereitende 
Prüfung. 
nicht ausführbar ist, z. B. wenn die größte zulässige Last 5 kg beträgt, 
wird es genügen, die Prüfungen bei derjenigen, der letzteren am nächsten 
kommenden Belastung auszuführen, welche mit zwei Gewichtsstücken dargestellt 
werden kann. Falls etwa der Umfang der einen der beiden Schalen (der 
Gewichtsschale) es nicht erlaubt, bei den in Rede stehenden Prüfungen die 
größte zulässige Belastung aus zwei Gewichtsstücken zusammenzusetzen, wird 
auf die Gewichtsschale lediglich das eine Stück gesetzt , durch welches selbst- 
verständlich in diesem Falle die größte Belastung der Waage darstellbar 
sein wird. 
Bei vorstehender Prüfung sind etwa eintretende Kippungen oder Hemm- 
ungen des Waagen= (Hebel-) Mechanismus außer Acht zu lassen und die 
Aufmerksamkeit nur auf die hinreichende Stabilität der ganzen Aufstellung 
der Waage zu richten. 
Das Verfahren bei der Prüfung der Empfindlichkeit und Richtigkeit 
der oberschaligen Waagen soll im nahen Anschluß an das oben bei gleich- 
armigen Balkenwaagen unter Nr. 13 — 15 beschriebene Verfahren, jedoch 
unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen im F. 6 Nr. 4 das 
folgende sein. 
Man untersucht zunächst, ob die Waage, nachdem sie auf einer waag- 
rechten Unterlage aufgestellt ist, im unbelasteten Zustande genau einspielt. 
Ist dies nicht der Fall, so ist sie ohne den Versuch einer aichamtlichen Be- 
richtigung zurückzugeben, da bei den in Rede stehenden zusammengesetzteren 
Konstruktionen in Betracht der gesammten Beschaffenheit ihres Materials auf 
eine wenigstens im unbelasteten Zustande vollständig und genau durchgeführte 
Berichtigung vor der Einreichung zur Aichung gerechnet werden muß, und 
somit aus einem Befunde vorstehender Art auf die nicht gehörige Sicherung 
eines regelmäßigen und freien Spieles der Waage zu schließen ist. 
Spielt dagegen die Waage im unbelasteten Zustande genau ein, so ist 
zunächst, falls sie abnehmbare Schalen hat, eine Umsetzung derselben auszu- 
führen. 
Wird hierdurch die Gleichgewichtslage geändert, so ist die weitere Prüfung
	        
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