Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M 41. 
2. A und B in gleichgerichteten äußersten Abständen von der Mitte 
seitwärts vom Balken und entgegengesetzten äußersten Abständen von der Mitte 
längs des Balkens: 
  
n 
  
  
  
  
3. A und B in gleichgerichteten äußersten Abständen von der Mitte 
längs des Balkens und entgegengesetzten äußersten Abständen seitwärts vom 
Balken: 
  
  
  
  
  
  
  
  
4. A und B in entgegengesetzten äußersten Abständen von der Mitte 
seitwärts und längs des Balkens: 
  
II. Bei runden oder vieleckigen Schalen. 
1. à und B in gleichgerichteten äußersten Abständen von der Mitte 
seitwärts vom Balken: 
(*(*l 
*.—. 
2. A und B in entgegengesetzten äußersten Abständen von der Mitte 
seitwärts vom Balken: 
  
  
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