Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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3. A und B in gleichgerichteten äußersten Abständen von der Mitte 
längs des Balkens: 
4. A und B in entgegengesetzten äußersten Abständen von der Mitte 
längs des Balkens: 
III. Bei runder oder vieleckiger Gewichtsschale und viereckiger Lastschale. 
Die Gewichtsstücke A und a auf der runden oder vieleckigen Schale, 
B und b auf der viereckigen Schale 
  
  
  
  
 
	        
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