Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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d. 
Berichtigung. 
. 
Zusätzliche 
Prüfungen bei 
Brückenwaagen. 
auf der Lastseite der Waage oder 2,4 g auf der Gewichtsschale derselben 
aufgebracht, genügen, um die Waage, falls sie genau einspielt, um einen 
deutlichen Ausschlag abzulenken, oder, falls sie noch nicht genau einspielte, 
mindestens bis zur Einspielungslage hinzuführen. 
Genügt die Waage bei einer der beiden vorgeschriebenen Belastungen 
den Anforderungen nicht, so ist sie ohne den Versuch einer aichamtlichen Be- 
richtigung zurückzugeben. 
Genügt dieselbe hingegen bei beiden Belastungen den Anforderungen, so 
ist sie, falls sie der Gattung der ungleicharmigen Balken waagen zugehört, 
ohne Weiteres stempelfähig, und es ist nur noch erforderlich, falls die Waage 
keine Tarirvorrichtungen besitzt, die definitive Berichtigung im unbelasteten 
Zustande durch die geeigneten Tarirungen auszuführen, wofür alsdann die 
Berichtigungsgebühren zu erheben sind. 
Falls die Waage dagegen zu den Brückenwaagen gehört, ist bei der 
Aufbringung der größten Belastung sogleich noch zu untersuchen, ob die vor- 
schriftsmäßige Empfindlichkeit und Richtigkeit auch erhalten bleiben, wenn man 
die Belastung auf der Brücke (der Schale, dem Tisch) der Waage an ver- 
schiedenen Stellen aufsetzt. 
Diese Prüfung ist derartig auszuführen, daß die größte Belastung, für 
welche die Waage bestimmt ist, stets aus mindestens zwei gleichen Gewichts- 
stücken zusammengesetzt wird, oder daß, falls dies nach dem bezüglichen Last- 
Betrage nicht möglich ist, die Brücke (Schale) aber die Aufbringung von 
mehr als zwei gleichen Gewichtsstücken nicht gestattet oder für die vorliegende 
Prüfung nicht als zweckmäßig erscheinen läßt, nur der der größten Belastung 
nächst kommende, durch mindestens zwei gleiche Stücke darstellbare Gewichts- 
betrag aufgesetzt wird. Die betreffenden Gewichtsstücke sind alsdann dicht 
aneinander in mindestens drei verschiedenen Stellungen folgendermaßen auf- 
zusetzen: 
1. Die ungefähre Mitte des von den Gewichtsstücken eingenommenen 
Flächenstückes der Brücke (dem Schwerpunkt der Gewichtsstücke entsprechend) 
befindet sich von der Mitte der Brücke, in einer zu der Schwingungsebene
	        
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