X 4s.
Beispiel. Es ist eine mit der Angabe von 20 000 kg als der größten
zulässigen Last versehene Centesimal-Brückenwaage zur Aichung vorgelegt, der
Verifikator wäre aber nur im Besitz von 1000 kg, welche nur den zwanzigsten
Theil jener größten zulässigen Last darstellen. Nach dem Obigen würde
hierbei so zu verfahren sein, daß man zunächst ein geeignetes Tara-Material,
welches ungefähr 19 000 kg wiegt, auf die Brücke bringt und diese Last
durch Aufsetzung entsprechenden Tara-Materials von nahezu dem hundertsten
Theil des Gewichtes in der Gewichtsschale so aufwiegt, daß die Waage genau
einspielt. Wenn man jetzt in Normalgewichten 1000 kg auf die Brücke
und 10 kg auf die Gewichtsschale setzt, soll eine Zulage von J##xV des auf
der Brücke befindlichen genau bekannten Gewichtswerthes (1000 kg), d. h.
eine Zulage von 600 g auf der Brücke oder 6 g auf der Gewichtsschale
genügen, um, falls die Waage einspielt, bei derselben eine deutliche Ablenkung
aus der Gleichgewichtslage hervorzubringen, oder, falls die Waage nicht mehr
einspielt, dieselbe mindestens bis zur Einspielungslage hinzuführen.
Hätte man die Prüfung der Waage ausführen können, während auf
der Brücke 20 000 kg in Stücken von genügend bekanntem Gewichtswerthe,
und in der Gewichtsschale genau der hundertste Theil desselben Betrages sich
befunden hätte, so würde die bei der Prüfung der Richtigkeit anzuwendende
Zulage 12 kg betragen haben, und es würde auch für die Zwecke der Rich-
tigkeitsprüfung lediglich der für die bloße Empfindlichkeitsprüfung aus-
reichende deutliche Ausschlag der Waage bei einer Zulage von 12 kg auf
der Last-, oder von 120 g auf der Gewichtsseite erforderlich gewesen sein.
Erscheint in Folge der oben hervorgehobenen Schwierigkeiten die Prüf-
ung einer solchen Waage mit Hülfe von Gewichtswerthen, welche nur einen
Teil ihrer größten zulässigen Last darstellen, nicht genügend gesichert, so
bleibt nichts übrig, als durch successive Abwägung geeigneter Tarastücke auf
einer kleineren Waage von genögender Beschaffenheit mit Hülfe von Nor-
malgewichten sich zeitweise ein ausreichendes Material von genügend be-
kanntem Gewichte herzustellen und mit diesem die Prüfung der Waage vor-
zunehmen.
118
777