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23.
Stempelung.
24.
Prüfung der
zum Einspielen gebracht. Hierauf wird das Laufgewicht an der zu prüfenden
Skale um die ganze Länge derselben verschoben, so daß nun seine Ablesungs-
marke auf dem letzten Theilstrich der Skale einsteht.
Um die Waage jetzt wieder zum Einspielen zu bringen, ist auf der
Lastseite der der Bezeichnung des letzten Theilstriches der Hülfsskale entsprechende
Betrag in Normalgewichten hinzuzufügen oder auf der Gewichtsseite bei
Decimalwaagen der zehnte, bei Centesimalwaagen der hundertste Theil desselben
Betrages in Normalgewichten hinwegzunehmen. Wenn die Waage nach dieser
Hinzufügung auf der Lastseite oder nach dieser Hinwegnahme auf der Gewichts-
seite nicht genau einspielt, so ist die Hülfsskale nur dann als zulässig zu
erachten und zu stempeln, sobald der Gewichtsbetrag, durch dessen Hinzufügung
oder Hinwegnahme auf der Lastseite die Waage zum genauen Einspielen ge-
bracht wird, die in F. 6 Nr. 2 für den zehnten Theil der größten zulässigen
Last normirte Zulage nicht übersteigt. (Siehe das Beispiel 2 zu Nr. 20).
Wenn die hierbei zum Einspielen erforderliche Zulage die letztere Grenze nahe
erreicht, ist die Waage nur dann als zulässig zu erachten, wenn jene Zulage
nicht auf derselben Seite erfolgen mußte, wie die Ausgleichungszulage bei der
vorhergehenden Prüfung der Richtigkeit der Waage mit derjenigen Belastung,
von welcher bei der Prüfung der Richtigkeit der Skale ausgegangen wird.
Hinsichtlich der Stempelung sind die näheren Angaben in F. 8 der Aich-
ordnung in den Abbildungen und den zugehörigen Beschreibungen zum Anhalt
zu nehmen. Jedoch wird bemerkt, daß an Stelle der in den Abbildungen
angegebenen Reichsstempelzeichen die Plombe mit dem bayerischen Rautenschild
an derjenigen Stelle der Waage anzubringen ist, welche mit blauer Farbe
in den Abbildungen gekennzeichnet wurde und daß in Rücksicht auf die jähr-
lich sich wiederholende Verification eine Stempelung der Traghebel nicht ge-
boten erscheint.
III. Laufgewichtswaagen.
Die Untersuchung, ob die Skalen der Laufgewichtswaagen ohne ersicht-
liche Eintheilungsfehler sind, erfolgt mit Hülfe eines Zirkels (Stangenzirkels)