Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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ausgeführt, insbesondere ist auch stets auf sorgfältiges Durchrühren des 
Wasserbades vor Beginn der Ablesungen zu achten. 
Wenn dem Wasserbade zuletzt eine Temperatur zwischen Oo und + 30 
gegeben werden soll, so ist Eis zum Wasser zuzusetzen. 
Eine Eispunktsbestimmung geschieht in einem irdenen oder gläsernen 17. 
Gefäß, dessen Boden eine Oeffnung hat zum Ablaufen des Schmelzwassers. nob 
Am einfachsten wird hiezu eine weitbauchige Flasche mit abgesprengtem Boden 
benutzt, welche mit dem offenen Hals nach unten in einen metallenen oder 
hölzernen Ständer gestellt wird. Das Gefäß wird mit kleingeschabtem oder 
gestoßenem Eis — nicht mit Schnee — angefüllt und das zu prüfende 
Thermometer bis in die Nähe des Skalen-Nullstriches darin dicht eingebettet. 
Nach 5 bis 10 Minuten wird der Stand der Quecksilbersäule abgelesen. 
Zur Kontrole, daß das benutzte Eis hinreichend rein ist, soll wenigstens 
innerhalb jeder größeren Reihe solcher Eispunktsbestimmungen unter Verwen- 
dung von Eis gleichen Ursprungs auch der Eispunkt des Gebrauchsnormals 
beobachtet werden. 
Eispunktsbestimmungen dürfen im Winter nur in geheizten Räumen vor- 
genommen werden. 
Um thunlichst zu verhüten, daß in Folge des allmähligen Verschwindens 18. 
der von der Anfertigungstemperatur herrührenden vorübergehenden Erweiterung guriinsshioung 
des Quecksilbergefäßes die Angaben aichfähig befundener Thermometer nach kenhessas 
der Aichung über die zulässige Fehlergrenze hinaus fehlerhaft werden, sind amctern bei der 
Aichung von Nor- 
für die Prüfung der Thermometer von Normal-Thermo-Alkoholometern — mal-Thermo- 
Alkoholometern. 
außer den allgemeinen Bestimmungen unter Nr. 11 — die folgenden Vor- 
schriften zu beachten: 
Die Eispunktsbestimmung bei solchen Instrumenten ist jedesmal vor der 
Vergleichung des Thermometers mit dem Gebrauchsnormal vorzunehmen. 
Ergibt sich hierbei, daß das Thermometer in kleingeschabtem Eis zwar weniger 
als — 0,10°, aber mehr als + 0,07° anzeigt, so wird von der Fortsetzung 
der Prüfung des Thermometers vorläufig Abstand genommen und das Normal- 
Thermo-Alkoholometer auf weitere 4 Wochen zurückgelegt. Nach Ablauf dieser
	        
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