Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

K 41. 
erläuterten Weise noch dicht unter dem dem Auge zugekehrten Nande des 
Flüssigkeitsspiegels sichtbar bleibt und sich scharf von der Alkoholometerskale 
abhebt. Die Ablesung an der Skale geschieht, indem man den Zwischenraum 
zwischen der Ablesungslinie und dem zunächst darunter liegenden Skalenstrich 
mit dem nächstliegenden Skalenintervall vergleicht und den so abgeschätzten 
Betrag dieses Zwischenraumes zu dem Ablesungswerth des zunächst unter dem 
Flüssigkeitsspiegel liegenden Skalenstriches hinzufügt. 
Bei der Ausführung der Vergleichungen beginnt man mit der Eintauch- 
ung des Gebrauchsnormals, liest die Angabe desselben ab, nimmt es heraus 
und taucht das zu prüfende Instrument ein. Nach dessen Ablesung und 
Herausnahme wird die Einsenkung und Ablesung des Gebrauchsnormals wie- 
derholt. Ist jedoch eine größere Anzahl von Instrumenten zu prüfen, so 
können bei gewöhnlichen Thermo-Alkoholometern nach einander die Ablesungen 
von 5, bei Normal-Thermo-Alkoholometern die Ablesungen von 3 der zu 
prüfenden Instrumente zwischen die Anfangs= und die Endablesung des Ge- 
brauchsnormals eingeschlossen werden. 
Wenn hierbei die beiden einschließenden Ablesungen des Gebrauchsnormals 
bei der Prüfung von gewöhnlichen Thermo- Alkoholometern um mehr als 0,25%, 
bei der Prüfung von Normal-Thermo- Aloholometern um mehr als 0,100/% 
von einander abweichen, sind sämmtliche Ablesungen nach erneutem Durch- 
rühren zu wiederholen. Stimmen dagegen die beiden einschließenden Ablesun- 
gen des Gebrauchsnormals innerhalb. 0,25 /10, bezw. 0,10 0/ unter einander 
überein, so ist der Mittelwerth aus beiden Angaben für die Ermittelung der 
Fehler der zu prüfenden Instrumente maaßgebend. 
Bei Normal-Thermo-Alkoholometern sind die Alkoholometerprüfungen für 
jede Skalenstelle zu wiederholen, wobei das Mittelergebniß aus beiden Prüf- 
ungen als gültig anzusehen ist. 
Sobald ein zur Prüfung vorgelegtes Thermo-Alkoholometer den Vor- 
schriften der S#. 1 bis 3 (vergl. Nr. 1 bis 10 der vorstehenden Instruktion) 
121“ 
803 
22. 
Rückgabe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.