806
stempel anzuwenden. Die Stempelung erfolgt an der auf dem inneren Titel-
blatt der Tafel vorgesehenen Stelle unter Eintragung der dort vorgezeichneten
Angabe. ·
24. Gestempelte. Reduktionstafeln der neuen Ausgabe werden auch ohne daß
waabsolshml dieselben zu einem bestimmten geaichten Thermo-Alkoholometer gehören, oder
tafen. sich auf einen bestimmten Aichschein beziehen, für den tarmäßigen Preis von
der k. Normal-Aichungs-Commission verabreicht.
28. Bei der Prüfung solcher gestempelter Thermo-Alkoholometer, welche auf
Krüsteng berzit ihre Zulässigkeit im öffentlichen Verkehr untersucht werden sollen, finden die
#Atrumente auf Nr. 1 bis 21 der vorstehenden Instruktion sinngemäße Anwendung. Nur
im Verkehr, ist in diesem Falle das Gewicht zu ermitteln, bevor die Richtigkeit des
Thermometers und des Alkoholometers — nach der in Nr. 11 festgesetzten
Reihenfolge — geprüft wird; ferner fällt die in Nr. 11 vorgeschriebene vier-
wöchige Lagerung hier weg.
Wenn die Abweichungen der Thermometer= und der Alkoholometerangaben
von den Angaben der Gebrauchsnormale nicht mehr betragen, als nach den
Bestimmungen des Bundesraths im öffentlichen Verkehr zu dulden ist, wird
das Instrument unter Ausfertigung eines Befundscheines unverändert zurück-
gegeben.
Sobald eine unzulässige Abweichuung einer Thermometer= oder einer.
Alkoholometerangabe gefunden wird, unterbleibt jede fernere Prüfung. Es
—, ist alsdann der Hauptstempel (vergl. Nr. 23) durch Ueberätzung
des nebenstehend dargestellten Kassirungszeichens zu vernichten und
das Instrument unter Ausfertigung eines Rückgabescheins zurück-
zugeben. Auf Wunsch der Betheiligten kann jedoch, vorausgesetzt, daß eine
10 Milligramm übersteigende Abweichung der Gewichtsangabe von dem der-
zeitigen Gewichte des Instrumentes nicht gefunden worden ist, und die Fehler
der Thermometerangaben die bei der Aichung zugelassenen Abweichungen nicht
überschreiten, auch dann, wenn eine unzulässige Alkoholometerangabe sich zeigt,
die Prüfung der Alkoholometerskale fortgesetzt und beendet werden, um fest-
stellen zu können, ob durch bloße Verrückung der Alkoholometerskale die Ab-