Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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stempel anzuwenden. Die Stempelung erfolgt an der auf dem inneren Titel- 
blatt der Tafel vorgesehenen Stelle unter Eintragung der dort vorgezeichneten 
Angabe. · 
24. Gestempelte. Reduktionstafeln der neuen Ausgabe werden auch ohne daß 
waabsolshml dieselben zu einem bestimmten geaichten Thermo-Alkoholometer gehören, oder 
tafen. sich auf einen bestimmten Aichschein beziehen, für den tarmäßigen Preis von 
der k. Normal-Aichungs-Commission verabreicht. 
28. Bei der Prüfung solcher gestempelter Thermo-Alkoholometer, welche auf 
Krüsteng berzit ihre Zulässigkeit im öffentlichen Verkehr untersucht werden sollen, finden die 
#Atrumente auf Nr. 1 bis 21 der vorstehenden Instruktion sinngemäße Anwendung. Nur 
im Verkehr, ist in diesem Falle das Gewicht zu ermitteln, bevor die Richtigkeit des 
Thermometers und des Alkoholometers — nach der in Nr. 11 festgesetzten 
Reihenfolge — geprüft wird; ferner fällt die in Nr. 11 vorgeschriebene vier- 
wöchige Lagerung hier weg. 
Wenn die Abweichungen der Thermometer= und der Alkoholometerangaben 
von den Angaben der Gebrauchsnormale nicht mehr betragen, als nach den 
Bestimmungen des Bundesraths im öffentlichen Verkehr zu dulden ist, wird 
das Instrument unter Ausfertigung eines Befundscheines unverändert zurück- 
gegeben. 
Sobald eine unzulässige Abweichuung einer Thermometer= oder einer. 
Alkoholometerangabe gefunden wird, unterbleibt jede fernere Prüfung. Es 
—, ist alsdann der Hauptstempel (vergl. Nr. 23) durch Ueberätzung 
des nebenstehend dargestellten Kassirungszeichens zu vernichten und 
das Instrument unter Ausfertigung eines Rückgabescheins zurück- 
zugeben. Auf Wunsch der Betheiligten kann jedoch, vorausgesetzt, daß eine 
10 Milligramm übersteigende Abweichung der Gewichtsangabe von dem der- 
zeitigen Gewichte des Instrumentes nicht gefunden worden ist, und die Fehler 
der Thermometerangaben die bei der Aichung zugelassenen Abweichungen nicht 
überschreiten, auch dann, wenn eine unzulässige Alkoholometerangabe sich zeigt, 
die Prüfung der Alkoholometerskale fortgesetzt und beendet werden, um fest- 
stellen zu können, ob durch bloße Verrückung der Alkoholometerskale die Ab-
	        
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