Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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Die Rückgabescheine unter a) und unter b) sind unter besonders fort- 
laufenden Nummern zu führen, sie werden nach folgendem Muster ausgestellt: 
a) Rückgabeschein VII. A. a. Nr. .. für neue Thermo— 
Alkoholometer. 
Herrrrnuu.. 
wird hierbei ein mit der Nummer bezeichnetes, nach Angabe der Skale 
von .. . . verfertigtes Thermo--Alko- 
holometer ungestempelt unter Berechnung der taxmäßigen Gebühren zurückge- 
geben, nachdem bei der Prüfung sich herausgestellt hat, daß 
  
  
  
  
Gebühren: □ 
Für Prüfung der Thermometerstale an Stellen 
v „ „ Alkoholometerskale „ 
Zusammen # # 
(Ort) .....-am. ....188. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
b) Rückgabeschein VII. A. b. Nr. für bereits im Verkehr 
gewesene Thermo-Alkoholometer. 
Hern .. ..zu... 
wird hierbei ein mit der Nummer .. bezeichnetes, nach Angabe der Srare 
von vPoer,fertigtes Thermo-Alko- 
holometer, nach Kassirung des Stempels unter Berechnung der taxmäßigen
	        
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