Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

818 
Ergibt jedoch die Prüfung eines solchen Thermo-Alkoholometers, daß es 
nicht nur im öffentlichen Verkehr noch zulässig ist, sondern daß die Fehler 
der Alkoholometerangaben sogar die bei der Aichung zulässige Fehlergrenze 
einhalten, so ist es auf Wunsch der Betheiligten zulässig, das Instrument 
nach den Vorschriften von §. 5, Nr. 1 und 2 — unter Woglassung der 
Aufätzung der Gewichtsangabe, jedoch eventuell unter Berücksichtigung der 
Vorschrift von Nr. 31 — zu stempeln und statt eines Befundscheines einen 
Aichschein auszufertigen. Falls in solchem Falle die Fehler der Thermometer= 
angaben die bei der Aichung zulässige Fehlergrenze überschreiten, ist dies im 
Aichschein ausdrücklich zu vermerken. 
Ebenso darf bei Thermo-Alkoholometern, bei denen eine 10 Milligramm 
übersteigende Abweichung der Gewichtsangabe oder eine unzulässige Thermometer- 
angabe nicht gefunden worden ist, auch wenn eine unzulässige Abweichung 
einer Alkoholometerangabe sich zeigt, auf Wunsch der Betheiligten die Prüfung 
der Alkoholometerskale fortgesetzt und beendet werden, um feststellen zu können, 
ob durch bloße Verrückung der Alkoholometerskale die Abweichungen ihrer 
Angaben sich so vermindern lassen, daß sie die bei der Aichung zugelassenen 
Fehlergrenzen einhalten (vergl. auch bezüglich der Marke das unter Nr. 25 
Gesagte). Wenn eine derartige Berichtigung möglich erscheint, ist dies, 
nöthigenfalls mit den bezüglichen näheren Angaben, im Rückgabeschein aus- 
drücklich zu vermerken. Vor der Rückgabe ist auf das oberhalb der Alkoholo- 
meterskale liegende Spindel-Ende ein Kassirungszeichen (vergl. Nr. 25) auf- 
zuätzen. Nach erfolgter Verrückung der Alkoholometerskale kann ein solches 
Instrument zur erneuten Prüfung zugelassen werden. Ergibt die, wie bei 
der ersten Einreichung, vollständig auszuführende Prüfung, daß die Fehler 
der Thermometerskale das Doppelte der bei der Aichung zugelassenen Ab- 
weichungen nicht überschreiten, und daß die Fehler der Alkoholometerskale 
die Aichungs-Fehlergrenze einhalten, so ist das Instrument wie in dem 
im vorigen Absatz behandelten Falle zu stempeln und ein Aichschein aus- 
zufertigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.