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Untertheile von Thermo-Alkoholometern, ebenso wie gesondert zur Aichung —
kommende Thermometer und Alkoholometer, welche vor dem 1. September 1881 Bhandlung von
vorgelegt worden sind, deren Prüfung und Stempelung aber noch nicht erfolgt ece vor dem
ist, sind ohne Prüfung zur vollständigen Fertigstellung (vergl. Nr. 1 und 1881 zurPrüfung
legt sind,
Nr. 30 unter à) zurückzugeben, wenn nicht die Betheiligten ausdrücklich auf dere ichung
aber bis dahin
der Prüfung und Stempelung nach dem älteren System bestehen. ö ag —* S-
ußgelangt ist.
Ist die Prüfung und die Stempelung einer Skale nach dem älberen 6 "
Sgystem bereits erfolgt, so ist die Aichung nach den bisherigen Vorschriften
zu beendigen, sofern die letzte Vorlegung des Instrumentes vor dem 1. Jänner
1882 stattfindet. Nach dieser Zeit sind die nicht vollständig fertiggestellten
Thermo-Alkoholometer, Thermometer oder Alkoholometer — abgesehen von dem
in Nr. 1, Abs. 2 angegebenen Falle — zur Prüfung nicht mehr zuzulassen.
Bei Thermo-Alkoholometern, bei denen nur die Thermometerskale nach
dem älteren System gestempelt worden, die Prüfung und Stempelung der
Alkoholometerskale aber noch nicht erfolgt ist, darf jedoch auf Wunsch der
Betheiligten die Fortsetzung der Aichung nach dem älteren System, und ins-
besondere die Stempelung der Alkoholometerskale unterbleiben; in solchem
Falle ist das Instrument erst nach seiner vollständigen Fertigstellung wieder
einzureichen, dann aber ganz wie ein neues Thermo-Alkoholometer zu be-
handeln, hierbei also auch seine Thermometerskale an wenigstens 5 Stellen
neu zu prüfen.
Die in der Uebergangszeit für gesondert zur Aichung kommende Thermo- 38.
meter bezw. Alkoholometer auszufertigenden Aichscheine, Rückgabescheine und Techscheine Rü-
Befundscheine sind nach dem Muster der in Nr. 28 für Thermo-Alkoholo- tanilchrine und
meter angegebenen Scheine auszustellen, unter Berücksichtigung der durch die scchen kär geier
andere Bezeichnung und das Vorhandensein nur einer einzigen Skale bedingten kommende Ther-
mometer bezw.
sinngemäßen Aenderungen. Alkoholometer.
Während der Uebergangszeit sind, insoferne gesonderte Thermometer und
Alkoholometer geaicht wurden, in die Geschäftsübersichten zwei besondere Ko-
lumnen einzufügen, welche die geaichten Instrumente dieser Art von den