Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M 44. 846 
Alle Augenfehler, soweit sie nicht unzweifelhaft von äußerlichen Verletzungen 
herrühren, 
Spat, 
Hasenhacke, 
Schale, 
Rehbein, 
Senk= und Karpfenrücken, 
Strahlkrebs, sowie 
fehlerhafte Hufbildung. 
Als wünschenswerth werden übrigens im Allgemeinen folgende Eigenschaften her- 
vorgehoben: 
Angemessene Proportionen, namentlich ein gutes Verhältniß zwischen Länge und 
Höhe des Pferdes und zwischen Tiefe des Körpers und Länge der Beine bei 
entsprechender Größe; 
für die Vorhand des Hengstes: 
tüchtiger, breiter, tiefer und tonnenförmiger Brustkasten, namentlich keine ein- 
gezogenen Ellenbogen, breite Kniegelenke; tiefe, breite und angemessen schräg 
gestellte Schultern mit nicht zu kurzen Armbeinen; 
für den Rücken und die Nachhand des Hengstes: 
tüchtiger und namentlich nicht zu langer und nicht eingesenkter Rücken, kurze, 
breite und volle Lenden, möglichst lange Kruppe, lange und schrägliegende 
Oberschenkelbeine, so daß die Kniescheiben möglichst weit nach vorne und außen 
gerichtet stehen; 
außerdem sind erwünscht: 
richtig gestellte und muskulöse Beine mit starken, trockenen Sehnen und nicht 
zu langen Röhrbeinen; gute starke, breiteingeschiente Sprunggelenke in richtiger 
Winkelstellung, kräftige namentlich nicht steilgestellte Fessel, feste, sichere, 
schaffende Gänge mit richtiger Folge und ohne Streifgefahr, solide Hufe bei 
angemessener Höhe der Trachten.
	        
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