Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M 44. 855 
Formular C. 
Deckregister 
für das Jahr 18 
zu verwenden für den angekörten Hengst des 
zu k. Bezirksamtes 
Beschreibung des Hengstes. 
Geburtsjahr: . Größe:. . Farbe: 
Abzeichen: 
Abstammung: 
Gegenwärtiges Deckregister muß während der Deckzeit (1. Februar bis 15. Juli) in Spalte 1—10 
geführt und sammt dem Körschein spätestens bis zum 23. Juli der Ortspolizeibehörde zur Ein- 
sendung an die Distriktspolizeibehörde, mit der Unterschrift des Hengstbesitzers versehen, vorgelegt 
werden. Wenn das Deckregister später wieder an den Hengstbesitzer zurückgelangt, so hat derselbe 
die Spalten 11—16 zu ergänzen und sodann das Register längstens bis 23. Juli der Ortspolizei- 
behörde behufs Vorlage an die Distriktspolizeibehörde zu übergeben.