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III. Zu S. 5.
Die auf die Dauer von zwei Monaten festgesetzte Konfinirungszeit für das aus
Oesterreich-Ungarn in die angrenzenden bayerischen Bezirke eingebrachte Vieh wird hiemit
auf 45 Tage ermäßigt.
München, den 27. Juli 1881.
Arhr. v. Feilitzsch.
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
Ordens-Verleihungen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
3. Juni ds. Is. nachstehende Ordensauszeich-
nungen zu verleihen:
Das Comthurkreuz des k. Verdienst-
Ordens der bayer. Krone:
dem Direktor im Reichsschatzamte Bur-
chard;
Das Comthurkreuz des k. Verdienst-
Ordens vom heil. Michael:
den vortragenden Räthen im Reichsschatz-
amte, Geheimen Oberregierungsräthen Schultz
und Aschenborn;
Das Ritterkreuz I. Classe des k. Ver-
dienst-Ordens vom heil. Michael:
dem Bureauvorsteher im Reichsschatzamte,
Geheimen Rechnungsrathe Biester.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Amahme einer fremden Decoration.
Seine Magjestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
15. Juli ds. Is. dem Legationsrathe im
k. Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Aeußern, Dr. Karl Rumpler, die
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von Seiner Majestät dem Könige
von Italien verliehenen Commandeurkreuzes
des Ordens der Italienischen Krone zu ertheilen.