Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M 46. 
Gemeinde 
915 
Beilage IX. 
Kgl. Rentamt. 
Rentamtliche Bekanntmachung. 
Die Anlage der Einkommensteuer für die Steuerperiode 18 
v betr. 
Ueber die gemäß Art. 29 des Einkommenstenergesetzes vorgenommene rentamtliche Einsteuerung der- 
jenigen Personen, welche in die Abth. 1 des Art. 2 fallen oder in der Abth. II oder III ein Einkommen 
von nicht mehr als 2050.4 beziehen, 
zwei Wochen täglich — sonach also vom . .. ten 
ist eine besondere Steuerliste angefertigt worden, welche während 
bis zum . . ten 
den betheiligten Steuerpflichtigen im ( folgt Bezeichnung des Auflagelokals) zur sienninißnahine ie 
Steueranlage oder der rentamtlichen Verfügung über beantragte Steuerbefreiungen aufliegt. 
Jeder Steuerpflichtige kann die Einsichtnahme der Steuerliste nur bezüglich des ihn selbst betreffenden 
Vortrages, nicht aber bezüglich der Steueranlage der übrigen Steuerpflichtigen verlangen. 
Dem Steuerpflichtigen steht das Recht zu, innerhalb der oben bezeichneten Frist gegen die rentamt- 
liche Einsteuerung mündliche oder schriftliche Einsprache zu erheben, welche behufs Uebermittlung an das 
Rentamt bei der Gemeindebehörde entweder zu Protokoll zu erklären oder einzureichen ist. 
Einsprachen gegen die Einsteuerung werden, soferne solche nicht das Rentamt für begründet erachtet 
und hienach die Steuerliste entsprechend abändert, dem Steuerausschusse zur Prüfung und Festsetzung des 
steuerpflichtigen Einkommens — vorbehaltlich der gesetzlichen Rechtsmittel — überwiesen. 
f. denr bgen 18 
  
* 
Unter Anschluß einer Steuerliste und 
ausdrücklicher Hinweisung auf den §. 26 der 
Instruktion 
an die Gemeindeverwaltung 
an den Magistrat der Stadt 
zur ortsüblichen Verkündung der Bekannt- 
machung und Auflegung der Steuerliste 
während der obigen Frist, — endlich zur 
Wiedereinsendung derselben nach Umfluß der 
Auflagefrist unter Anlage der zu Protokoll 
aufgenommenen oder schriftlich eingereichten 
Einsprachen. 
  
  
An das k. Reutamt 
nach Vollzug der Verkündung der mitge- 
theilten Bekanntmachung und zweiwöchent- 
— llicher Auflegung der beifolgenden Steuerliste 
mit einem Protokolle über die mündlich 
erklärten und it: schriftlich 
eingereichten Einsprachen zurück. 
den .... 18 
Gemeindeverwaltung 
  
Magistrat der Stadt 
137
	        
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